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Versicherungen und Haftung

Clubhaftung - Versicherungen des Clubs

Der SCK hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (Personen- und Sachschaden bis CHF 5 Mio. pro Ereignis, CHF 200.- Selbstbehalt pro Ereignis). Damit sind u. a. Personen- und Sachschäden versichert, die durch die Benützung der Club-Boote verursacht werden, so z. B. Kollision mit anderen (nicht clubeigenen) fahrenden Booten, vor Anker liegenden Segelschiffen oder Schwimmern. Die Versicherung deckt auch Haftpflichtrisiken von Clubmitgliedern ab, die im Namen des Clubs an Wettkämpfen und Regatten teilnehmen.

Das Bootshaus inkl. Inventar ist durch eine kombinierte Sachversicherung [Feuer und Elementar / Elementar Spezial (Sturm + Hagel) / Diebstahl / Wasser / Betriebsunterbrechung] versichert. Diese Versicherung umfasst sowohl die clubeigenen Boote wie auch fremde, eingemietete Boote, und zwar sowohl im Bootshaus, als auch im Campingplatz Maur und in Zirkulation innerhalb der Schweiz und in EU/EFTA-Staaten.

Für den Transport der Boote auf den Anhängern des Clubs und für Manipulationen der Boote (Aufladen und Abladen auf die Anhänger) wurde eine separate Transportversicherung abgeschlossen (Geltungsbereich Schweiz und Nachbarländer).

Bootsschäden an unseren clubeigenen Booten, die auf dem Wasser entstehen, sind jedoch nicht versichert (es besteht also keine Kaskoversicherung)

Ausgenommen sind die beiden Schlauchboote, für welche eine Teilkaskoversicherung besteht.


Mitgliederhaftung - Versicherung der Mitglieder

Alle Mitglieder des Clubs haften als Privatpersonen für die durch sie verursachten Schäden, die nicht durch die oben genannten Versicherungen gedeckt sind (vgl. Ziffer 6.1.1 der Ruderordnung), also insbesondere an den Booten des Clubs. Bei mehreren Verursachern haften alle, die den Schaden mitverursacht haben. Bei Schadensfällen an Mannschaftsbooten haftet jedoch grundsätzliche die Mannschaft solidarisch (vgl. Ziffer 6.1.2 der Ruderordnung). Bei offiziellen Ruderanlässen haften sodann alle Teilnehmer dieser Anlässe, also z. B. auch Teilnehmer in Booten, die an einem Schaden nicht direkt beteiligt sind, unter Umständen zu gleichen Teilen (vgl. Ziffer 6.1.3 und 6.1.4 der Ruderordnung).

Achtung: Alle Schäden am Clubmaterial, die auf dem Wasser entstehen, sind durch die meisten Privathaftpflichtversicherungen der Mitglieder nicht versichert. Nur wenige Versicherungen decken solche Schäden generell oder allenfalls dann, wenn ein entsprechender Zusatz zur Privathaftpflichtver­sicherung abgeschlossen wurde. Ein solcher Zusatz deckt dann üblicherweise – analog der Versicherung von Schäden beim Fahren von fremden Motorfahrzeugen – Schäden ab, die beim Benützen von fremden, in Obhut genommenen Ruderbooten entstehen. Zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften bestehen jedoch grosse Unterschiede. Es lohnt sich daher, diesbezüglich das Kleingedruckte zu lesen oder den Versicherungsberater zu kontaktieren. Es braucht die explizite Erwähnung "Haftpflicht aus der Benützung anvertrauter Sportruderboote" oder der Versicherung der "Haftpflicht als Halter und/oder Benutzer von Booten", damit dieser Fall gedeckt ist. Bei Regattierenden ist ferner speziell zu prüfen, ob Schäden, die im Rahmen von Trainings- und Regatta-Teilnahme entstehen, gedeckt sind.

Der maximale Schaden an einem Boot (Erstbeschaffung) entspricht dem Neuwert, falls es sich um ein neuwertiges Boot handelt. Dies kann bei einem modernen Carbon-Skiff leicht CHF 8'000.- betragen. Bei Mannschaftsbooten sind die Preise entsprechend höher. Bei älteren Booten gilt der Zeitwert gemäss Experteneinschätzung. Reparaturen am Bootskörper kosten mind. einige hundert und können bis einige tausend Franken betragen, denn es ist meistens viel Handarbeit nötig!

Stand 01.01.09, Martin Ammann, Vizepräsident



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